Sachversicherungen sind Individualversicherungen
Neben Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind, gibt es individuell abschließbare Versicherungen.
Diese Versicherungen sind freiwillige Versicherungen, die vertraglich zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft zustande kommen. Die Leistungen sind unterschiedlich und im Rahmen der vorgegebenen Tarifstruktur individuell vereinbar. Die Beitragssätze richten sich hierbei nach den individuell vereinbarten Leistungen.
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