Reiserücktrittskostenversicherung - Finanzierungen - Kredite online vergleichen

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Die Reiserücktrittskostenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Reisevertrages. Laut § 651 des BGB muss der Reiseveranstalter alle Reiseleistungen, die der Kunde (der Reisenden) gebucht hat zur Verfügung stellen. Als Gegenleistung muss der Kunde den Reisepreis bezahlen. Da jedoch bei diesem Verfahren immer wieder Probleme auftreten können, da der Kunde die Reise nicht immer antreten kann, gibt es die Reiserücktrittskostenversicherung. Bei einer touristischen Dienstleistung wie einer Reise gibt es keinen Umtausch, wie bei gekauften Produkten und aus diesem Grund wurde die Reiserücktrittskostenversicherung eingeführt. Sollte der Reisende zurücktreten, ist dies zwar möglich, aber der Reiseveranstalter kann eine dementsprechende Entschädigung verlangen. Diese nimmt in ihrer Höhe zu, je kürzer die Zeitspanne zwischen Rücktritt und geplanten Reiseantritt ist, da es für den Reiseveranstalter bei kurzer Zeitspanne schwierig wird seine Reise an andere Interessierte zu verkaufen.


Um diese Kosten als Kunde nicht tragen zu müssen, kann eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Unvorhersehbare Ereignisse, die zum Rücktritt führen, können der Tod von Angehörigen sein, ein eigener Unfall, eine fortgeschritten Schwangerschaft oder damit verbundene Komplikationen, eine Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum durch Naturgewalten wie Feuer und Überschwemmung oder durch strafbare Handlungen wie Diebstahl, aber auch die Arbeitslosigkeit. Diese Dinge müssen jedoch dazu berechtigen, dass der Reiseantritt als unzumutbar angesehen wird. Sie gilt nicht bei Last Minute Reisen. Ereignisse, die als höhere Macht angesehen werden wie Bürgerkrieg oder Streik werden nicht von der Versicherung berücksichtigt. Bei politischen Unruhen werden Informationen vom Auswärtigen Amt veröffentlicht, in denen nachgelesen werden kann, ob eine Reise in die gebuchte Destination eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt. In diesem Fall ist eine Umbuchung oder ein Rücktritt möglich, unabhängig von einer Reiserücktrittskostenversicherung.


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