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Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherung ist sie also eine Personenversicherung.
Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird. Die Feststellung eines "Schadens" verbietet sich im Zusammenhang mit dem Leben eines Menschen.
Je nach Vertrag kann der Tod vor einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren die Versicherungsleistung auslösen.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz für Lebensversicherungen sind Lebensversicherer zu einer besonders vorsichtigen und mathematisch abgesicherten Bestimmung der Beiträge verpflichtet, die vertraglich mit den VN vereinbart werden sollen.

Da Versicherung stets Massengeschäft ist, deren Hauptaufgabe der Ausgleich von Risiken in einem Pool gleichartiger Risiken ist (Risikoausgleich im Kollektiv), und die Lebensversicherer zur Gleichbehandlung der VN verpflichtet sind, erfolgt die Bestimmung seitens des Lebensversicherers des für einen Vertrag zu vereinbarenden Beitrags nicht unabhängig, sondern nach einem auf alle Anträge angewandten ’’Tarif’’ zusammen mit einer Standardgestaltung des Versicherungsvertrags (sowohl der AGB als auch der Individualvereinbarungen).



Die Beiträge müssen hierbei so bestimmt sein, dass der Versicherer damit auch unter sehr ungünstigen Umständen noch die Leistungen erbringen kann. Wegen der sehr langen Laufzeiten von Lebensversicherungsverträgen, die zu den am längsten laufenden Verträgen überhaupt gehören, muss mit wesentlichen ungünstigen Änderungen der Umstände gerechnet werden und damit müssen die Beiträge weit höher als nach aktuellen Umständen notwendig vereinbart werden.

Die deutschen Lebensversicherer verwenden bei der Gestaltung ihrer Tarife auch heute noch weitestgehend die seit Jahrhunderten üblichen Methoden der traditionellen Versicherungsmathematik. Allerdings sind die Lebensversicherer seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen in ihrer Beitragskalkulation frei, soweit sie die gesetzlichen Bestimmungen der vorsichtigen Kalkulation und der Gleichbehandlung der VN erfüllen.

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