Krankenzusatzversicherungen bieten eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, da die gesetzlichen Leistungen nur in begrenztem Umfang gewährt werden. Die Zielgruppe von Krankenzusatzversicherungen sind demnach alle Personen, die gesetzlich krankenversichert sind. Je nach Bedarf und individuellen Vorstellungen kann zwischen verschiedenen Formen von Krankenzusatzversicherungen gewählt werden. Im Rahmen der Versicherung bietet die Versicherungsgesellschaft in Abhängigkeit zum Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine zusätzlichen Schutz und Leistungen für Zähne, ambulante Pflege, Krankenhausaufenthalte und Heilpraktikerbehandlungen. Darüber hinaus übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und leistet Zuschüsse für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte.
Krankenzusatzversicherungen bieten dem Versicherungsnehmer außerdem die Möglichkeit, das Krankenhaus in dem er behandelt werden soll frei zu wählen. Auf Wunsch wird dem Patienten ein Ein- oder Zweibettzimmer zur Verfügung gestellt. Um Einkommenseinbußen bei einem längeren Krankenhausaufenthalt entgegenzuwirken empfiehlt sich die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes.
Der Versicherungsnehmer hat nur in den ersten 6 Wochen des Krankenhausaufenthaltes einen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach leistet die gesetzliche Krankenversicherung ein vermindertes Gehalt.
Somit stellt das Krankenhaustagegeld einen attraktiven Nebenverdienst dar und gleicht die Kürzung der Krankenkasse aus. Da bei Selbstständigen ein längerer Krankenhausaufenthalt sogar existenzbedrohend sein kann, sollte ein entsprechend hohes Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Ein weiterer Aspekt der Krankenzusatzversicherung stellt die Pflegezusatzversicherung dar. Hierbei wird dem Versicherungsnehmer im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Leistung zu Teil, die je nach Anbieter eine monatliche lebenslange Pflegerente oder eine einmalige Kapitalzahlung umfasst.
In Abhängigkeit zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit kann die fällige Versicherungsleistung variieren. Der Versicherungsschutz von Krankenzusatzversicherungen gilt in der Regel auch im Ausland.
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