Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft.
Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.
Einkommensgrenze für Angestellte für die PKV Jahr monatlich jährlich
2007 € 3.975,- € 47.700,-
2006 € 3.937,50 € 47.250,-
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (s. Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird bei 13 Monatsgehältern schon bei € 3.669,23 im Monat erreicht!),
Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und
Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
Gerade wenn es um die Zähne geht und man zu einem
Zahnarzt
muss, dann kann eine Zusatzversicherung von Nöten sein.
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