Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge begleicht die Schuld des Unfallverursachers gegenüber des Unfallopfers. Um den eigenen Schaden zu decken gibt es als freiwillige Zusatzoption die Kaskoversicherungen. Kaskoversicherungen für Kraftfahrzeuge gliedern sich in die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Sie können nur bei dem Versicherer abgeschlossen werden wo auch schon die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Diese Kaskoversicherungen kommen für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs auf.
Die Teilkaskoversicherung deckt Haarwildschäden, Bruchschäden an der Verglasung, Elementarschäden (zum Beispiel: Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung), Brand- und Schmorschäden, den Diebstahl und den unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen ab.
Die Definition des Haarwildes kann je nach Versicherungsunternehmen variieren.
Die Berechnung des Beitrages für die Teilkaskoversicherung liegt nicht dem Schadenfreiheitsrabattsystem zu Grunde. Sie ist abhängig von dem Modell des Kraftfahrzeugs und der Region in der das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Die Vollkaskoversicherung deckt alle Absicherungen die auch durch die Teilkaskoversicherung getragen werden. Zusätzlich deckt die Vollkaskoversicherung selbstverschuldete Unfälle, Schäden bei Fahrerflucht ohne einen Täter ermittelt zu haben (Fahrerflucht) und den Schaden am eigenen Fahrzeug durch mutwillige Handlungen fremder Personen. Beide Kaskoversicherungen müssen im Falle des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit nicht zahlen.
Die Berechnung der Prämie für die KFZ Vollkaskoversicherung erfolgt ähnlich wie bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer wird in ein Schadenfreiheitsrabattsystem je nach Fahrerfahrung und Unfallvorgeschichte eingegliedert. Je höher die Einstufung desto höher ist auch der Beitrag für die Kaskoversicherung.
Sollte eine Leistung der beiden Kaskoversicherungen in Anspruch genommen werden, steigt die Schadenfreiheitsrabattklasse genau wie bei der Haftpflichtversicherung.
Eine Senkung der Schadenfreiheitsrabattkasse ist möglich durch das Zurückzahlen des entstandenen Schadens an die Versicherung oder durch das unfallfreie Fahren über einen bestimmten Zeitraum.
Der zu zahlende Beitrag für beide Versicherungen kann durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden. Bei einem Schadensfall trägt der Versicherungsnehmer die vorher ausgehandelte Selbstbeteiligung und der Versicherer trägt die restlichen Kosten.
Eine Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge lohnt sich vor allem bei neu gekauften Kraftfahrzeugen und bei sehr wertvollen Kraftfahrzeugen. In der Regel sollte ein Neuwagen die ersten vier Jahre mit einer Vollkaskoversicherung gedeckt sein.
Danach reicht in den meisten Fällen eine Teilkaskoversicherung aus. Längere Laufzeiten sollten dabei nur bei sehr wertvollen Kraftfahrzeugen und bei Kraftfahrzeugen mit einer Finanzierung in betracht gezogen werden.