Als Pflichtversicherung ist im Bundesjagdgesetz zwingend der Abschluß eines adäquaten Versicherungsschutzes in der Haftpflicht für Jäger (Jagdhaftpflichtversicherung) vorgeschrieben. Die Jagdhaftpflichtversicherung bezieht sich auf jegliche Betätigungsform als Jäger (gilt auch für Forstbeamte und Jagdpächter).
Die Risiken sind nicht unerheblich, und die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles mit weitreichenden Folgen ist relativ hoch. Durch die Presse sind schon des Öfteren Meldungen über angeschossene Spaziergänger gegangen, der Jäger hatte den Spaziergänger für Wild gehalten. Ein solcher Unfall kann finanzielle Folgen in größerem Ausmaß haben, insbesondere wenn Personen verletzt oder sogar getötet werden. Im Bundesjagdgesetz sind daher auch die Voraussetzungen für eine berechtigte Jagd geregelt.
Nicht jeder darf sich Jäger nennen, dafür muss ein Jagdschein vorhanden sein. Dieser wird nur ausgestellt, wenn die Jagdprüfung erfolgreich absolviert und eine aktive Versicherungspolice der Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Umfang der Versicherung schützt im Falle von Personen- und Sachschäden vor den finanziellen Folgen bis zu einer Versicherungssumme von mehreren Mio. Euro.
Selbst Vermögensschäden sind bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Der Anbieter der Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt im Versicherungsfall auch die Überprüfung, ob überhaupt ein Schadenersatzanspruch gegen den Jäger (Versicherungsnehmer) besteht und wehrt diese auf eigene Kosten in unberechtigten Fällen ab (dies beinhaltet auch ggf. notwendige Kosten für Prozess- und Gerichtsverfahren bei Streitfällen).
Als besonderer Vorteil dieser Versicherung ist die kostenfreie Mitversicherung von Jagdhunden, und zwar auch außerhalb der eigentlichen Jagd. Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde ist nicht mehr erforderlich. Des Weiteren ist mitversichert die Haftpflicht aus dem Gebrauch und Besitz von Schusswaffen (sofern der Besitz und Gebrauch erlaubt ist).
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
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Haftpflichtversicherung