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Bereits seit 1942 gibt es die Hausratversicherung als eigenständigen Versicherungszweig. Zwischen 1966 und 2004 erfolgten zahlreiche Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.
Eine Hausratversicherung deckt verschiedene Schäden ab. So sind alle Schäden versichert, die durch Brand, Explosion, Blitzeinschlag, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub entstanden sind. Dabei ist in den Versicherungsbedingungen genau festgesetzt, was unter einem Raub, einem Feuer, einem Hagelschaden usw. zu verstehen ist. Nur diese Definitionen sind bei der Abwicklung eines Schadens maßgebend.

In der Hausratversicherung sind alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts versichert. Damit sind beispielsweise Möbel, Teppiche, Gardinen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Porzellan, Gläser, Besteck oder auch der Vorrat in der Speisekammer oder der Inhalt der Kühltruhe gemeint.

Auch Arbeitsgeräte, die nicht ausschließlich für den Beruf genutzt werden, sind mit versichert, wie z.B. ein auch privat genutzter Laptop oder PC oder auch Werkzeug. In einem Mehrfamilienhaus gibt es oft gemeinsam genutzte Räume, wie z.B. der Waschkeller. Auch hier sind die Waschmaschine und der Wäschetrockner versichert. Das gleiche gilt für Garagen, auch wenn sie nur in Nähe des Grundstücks sind und nicht direkt darauf stehen. Der Versicherungsnehmer muss aber eine minimale Beobachtungsmöglichkeit oder Überwachungsmöglichkeit der Garage haben.

Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Münzen, Antiquitäten usw. sind meist nur bis zu 20 % der Versicherungssumme mit versichert, gegen Zahlung eines höheren Beitrags können sie aber auch bis zur Höhe ihres Wertes versichert werden.

Auf Antrag übernimmt die Hausratversicherung noch weitere Kosten, wie z.B. Hotelkosten, wenn die Wohnung z.B. nach einem Brand nicht mehr bewohnbar ist, Aufräumkosten, z.B. nach einem Sturm, und Bewachungskosten einer nach einem Schaden nicht mehr bewohnbaren Wohnung. Es ist außerdem möglich, die Hausratversicherung noch auszuweiten und z.B. Fahrräder mit zu versichern, die aus einem Gemeinschaftskeller oder von draußen gestohlen wurden, oder Elementarschäden und auch Überspannungsschäden.

Auch eine Glasversicherung kann über die Hausratversicherung mit abgeschlossen werden, sowie die Versicherung des Hausrats, der sich im Auto befindet. Meist ist die Haftung der Hausratversicherung auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Liegt der Wert des Hausrats aber über der Deckungssumme der Versicherung, kommt es im Fall eines Totalschadens, z.B. nach einem Brand, zu einer Unterversicherung. Daher werden heute viele Hausratversicherungen mit einer festgesetzten Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angeboten. Der Betrag pro m² Wohnfläche liegt meist bei 600,00 - 650,00 Euro. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme erhält, da die Versicherungsgesellschaft einen so genannten Unterverzicherungsverzicht anbietet. Bei großen Wohnungen sollte aber darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Überversicherung kommt, weil der Hausrat vielleicht gar nicht so viel wert ist.



Als Versicherungsort gilt im Allgemeinen die Wohnung des Versicherungsnehmers, wie sie in der Police angegeben ist. Es ist aber auch möglich, durch eine Außenversicherung den Versicherungsort zu erweitern. Dadurch ist es dann möglich, auch den Haurat zu versichern, der sich vorübergehend an einem anderen Ort, z.B. einem Wochenendhaus, befindet. Der Hausrat darf sich aber nicht dauerhaft an diesem anderen Ort befinden. In einem Schadensfall sollte die Hausratversicherung so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Dazu bieten viele Versicherungen eine Hotline an und stellen spezielle Formulare zur Schadensmeldung zur Verfügung.

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