Bereits seit 1942 gibt es die Hausratversicherung als eigenständigen Versicherungszweig.
Zwischen 1966 und 2004 erfolgten zahlreiche Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.
Eine Hausratversicherung deckt verschiedene Schäden ab. So sind alle Schäden versichert, die durch Brand, Explosion, Blitzeinschlag, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub entstanden sind. Dabei ist in den Versicherungsbedingungen genau festgesetzt, was unter einem Raub, einem Feuer, einem Hagelschaden usw. zu verstehen ist. Nur diese Definitionen sind bei der Abwicklung eines Schadens maßgebend.
Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Münzen, Antiquitäten usw. sind meist nur bis zu 20 % der Versicherungssumme mit versichert, gegen Zahlung eines höheren Beitrags können sie aber auch bis zur Höhe ihres Wertes versichert werden.
Auf Antrag übernimmt die Hausratversicherung noch weitere Kosten, wie z.B. Hotelkosten, wenn die Wohnung z.B. nach einem Brand nicht mehr bewohnbar ist, Aufräumkosten, z.B. nach einem Sturm, und Bewachungskosten einer nach einem Schaden nicht mehr bewohnbaren Wohnung. Es ist außerdem möglich, die Hausratversicherung noch auszuweiten und z.B. Fahrräder mit zu versichern, die aus einem Gemeinschaftskeller oder von draußen gestohlen wurden, oder Elementarschäden und auch Überspannungsschäden.
Als Versicherungsort gilt im Allgemeinen die Wohnung des Versicherungsnehmers, wie sie in der Police angegeben ist. Es ist aber auch möglich, durch eine Außenversicherung den Versicherungsort zu erweitern. Dadurch ist es dann möglich, auch den Haurat zu versichern, der sich vorübergehend an einem anderen Ort, z.B. einem Wochenendhaus, befindet. Der Hausrat darf sich aber nicht dauerhaft an diesem anderen Ort befinden.
In einem Schadensfall sollte die Hausratversicherung so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Dazu bieten viele Versicherungen eine Hotline an und stellen spezielle Formulare zur Schadensmeldung zur Verfügung.
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