Es gibt Menschen, die waren in ihrem Leben nie ernsthaft krank und doch werden sie zu einem Pflegefall.
Den Zeitpunkt um zum "Pflegefall" zu werden kann niemand selbst bestimmen oder vorhersehen.
Dieses Schicksal kann ältere sowie jüngere Menschen treffen. Doch egal welche Ursache diese Pflegebedürftigkeit hat, so ist alles in einem Punkt gleich. Sie müssen gepflegt und versorgt werden.
Damit die Kosten der Pflege nicht einzig und allein auf den Schultern der Verwandten liegen, wurde mit der Pflegeversicherung eine wirklich sinnvolle Versicherung ins Leben gerufen.
Die 1995 unter Helmut Kohl eingeführte Pflegeversicherung ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung des deutschen Sozialversicherungssystems. Diese Versicherung ist nach der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Berufsunfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung die fünfte wichtige Säule in der Sozialversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkei deckt die Pflegeversicherung einen bestimmten Kostenanteil der Pflege ab.
Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichtete Pflegekassen. Die Pflegekassen arbeiten jedoch in eigener Verantwortung und als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst.
Mit Entstehen der Pflegeversicherungen 1995 wurden alle krankenversicherten Mitglieder automatisch nach SGB XI Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Auch in den privaten Krankenkassen ist es nun Pflicht, bei Abschluss eines Vertrages über Krankenhausleistungen eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Die unter Helmut Kohl in Leben gerufene Pflegeversicherung deckt mit ihrem Versicherungsschutz erstmals die gesamte Bevölkerung Deutschlands ab.
In diesem Fall, ist Deutschland seinen Nachbarländern ein Stück vorraus.
Einzig in Österreich gibt es nach dem Bundespflegegesetz kurz BPGG eine vergleichbare Versicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. In der Schweiz und vielen anderen Ländern hingegen gibt es solch eine Absicherung nicht oder ist vollkommen privatisiert.