Sachen die durch Raub in dem Gebäude oder auf dem Grundstück verloren gegangen sind, durch Einbruchsdiebstahl oder durch Vandalismus bei einem Einbruch, durch Beschädigung, abhanden kommen und zerstören bei Vandalismus, leistet die Einbruchsdiebstahlversicherung dem Versicherten einen Ersatz für die versicherten Gegenstände. Wenn jemand sich zu einem Raum oder Gebäude gewaltsam Zutritt verschafft, falsche Schlüssel benutzt oder sich mit irgendwelchen Werkzeugen Zutritt verschafft.
Auch wenn der Täter sich mit einem Richtigen Schlüssel, den er sich durch Raub angeeignet hat ,Zutritt zu dem Gebäude verschafft, zählt dieses als Einbruchsdiebstahl. Auch wenn der Täter durch das fahrlässige Benehmen des Versicherungsnehmers an die Schlüssel gekommen ist, ist dies mitversichert.
Der Versicherer leistet bei Vandalismus,
Einbruchsdiebstahl oder auch bei Versuch eines Einbruchsdiebstahls für folgende Sachen:
- wenn versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden
- wenn Sachen die versichert worden, abhanden gekommen sind
- bei Vandalismus oder Einbruchsdiebstahl werden Abwehrkosten beziehungsweise Schadensminderung gezahlt
Nicht mitversichert sind folgende Sachen:
- Schäden die durch eine Person die in einem Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben, entstanden sind
- einfacher Diebstahl
- wenn Schäden wie Explosionen, Brand oder Wasserschäden infolge eines Einbruchs geschehen
- wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich einen Schaden anrichtet, es sein denn die Räumlichkeiten zählen mit zu den versicherten Räumlichkeiten.
Versichert sind nur die Sachen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet
und eingetragen sind.
Zurück zur Übersicht: Geschäftsversicherungen