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Versicherungen Finanzierungen Kredite - Preisvergleich und Suche finden Sie hierDie Betriebshaftpflicht - günstige Angebote suchen und vergleichen

BHV ist die Abkürzung für die Betriebshaftpflichtversicherung. Durch die Betriebshaftpflichtversicherung werden Haftpflichtrisiken für industrielle Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler abgedeckt.
Man könnte auch sagen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung eine indirekte Haftpflichtversicherung ist.
In Deutschland werden die Kosten für die Prüfung und für den Rechtsschutz von dem Versicherer getragen, dies geschieht unabhängig von der Versicherungssumme die vereinbart wurde.
Der Versicherer bietet allerdings nur einen Versicherungsschutz Ansprüche die auf einen Ersatz des Schadens basieren.
Der Versicherer kommt nicht für Schäden auf, die auf vertraglichen Verpflichtungen beruhen. Wenn ein Schaden entstanden ist, wird die Leistung regelmäßig an den geschädigten Anspruchsteller Gezahlt und nicht an den Versicherungsnehmer.

Folgende Leistungen umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung:

- Der Versicherungsnehmer besitzt durch die Betriebshaftpflichtversicherung eine so genannte Freistellung, wenn Ditte begründet Ansprüche auf einen Schadenersatz fordern.

- Des Weiteren wird vom Versicherer geprüft, inwiefern oder überhaupt Ansprüche bestehen, und unbegründete Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt.

- Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind neben dem Unternehmer der den Betrieb oder die Niederlassung leitet auch die restlichen Betriebsmitarbeiter bei ihrer beruflichen Ausübung für den Arbeitgeber versichert.

Risiken die mitversichert werden Unter den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers fallen nur Rechtsverhältnisse und Eigenschaften die bei Vertragsabschluss auch angegeben wurden. Dies wird nach dem Grundsatz der Spezialität gehandhabt. In der Betriebshaftpflichtversicherung hat dies eine besondere Bedeutung. In den Policen befindlichen Betriebsbeschreibungen befinden sich meist eindeutigen Hinweisen, auf Risiken die bei einem Vertragsabschluss nicht erkannt wurden. Wenn Risiken neu hinzukommen, sind diese zuerst einmal durch die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Allerdings müssen diese neuen Risiken abschließend mit einbezogen werden. Die Versicherungssummer dafür sind meist geringer. Somit bietet sich die Nachfrage für eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Makler oder Versicherer an.



Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dazu da, um die Ansprüche abzudecken, die ein Dritter gegen ein Unternehmen hat. Er arbeitet in diesem Unternehmen und dabei kann es zu einem Schaden kommen, an dem der Betrieb Schuld hat. Natürlich kann es dabei auch vorkommen, dass die Forderungen nicht berechtigt sind. Ist dies der Fall, so steht es dem Unternehmen frei mit Hilfe eines Gerichts diese Schuld von sich zu weisen. Ein Haftungsrisiko ist nicht nur für ein Unternehmen als juristische Person gegeben, sonder auch für die einzelnen Mitarbeiter.

Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist es so, dass diese per Gesetz dazu verpflicht ist für einen entstandenen Schaden aufzukommen. Wann die Versicherung zahlen muss ist auch nicht willkürlich festgelegt, sondern alles genau geregelt. Die Gesetze, die solche Belange regeln, werden auch als Haftungsnormen bezeichnet. Wenn es keine Norm gibt, die eine Haftpflicht definiert, so muss auch nicht gehaftet werden. Wenn jemand geschädigt wurde, so muss er sich auf eine Haftungsnorm berufen können, um Schadensersatz gegenüber einem Schädiger geltend machen zu können. In diesen Normen kann genau nachgelesen werden, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Haftung erfolgen kann.


Eine Ersatzpflicht kann auch bestehen aufgrund von Verträgen. Bei Vertragsverhandlungen steht es Vertragsparteien frei, dass sie sich verpflichten schadlos zu bleiben. Auch möglich ist es, dass die zwingende Haftung, die das Gesetz vorschreibt mit Hilfe eines Vertrages wegbedingt wird. Allerdings sollte dabei genau aufgepasst werden, weil es so ist, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht einspringen muss, wenn die Haftung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftung hinausgeht. Es sollte also genau nachgedacht werden, wenn es darum geht einige Haftungsklauseln aus einem Vertrag wegzubedingen.



Die Betriebshaftpflichtversicherung ist wie schon das Wort verrät, eine Pflichtversicherung für alle Unternehmer. Man muss im Falle eines Schadens nicht einmal selbst Schuld haben, denn es reicht in so einem Fall, dass ein Dritter, vielleicht ein Angestellter eine folgenschwere Entscheidung trifft. Der einzige der im Endeffekt dafür Haften muss, ist der Unternehmer selbst und dies mit seinem ganzem Vermögen. So dass, wenn es einmal so weit kommen sollte, es mit Sicherheit der finanzielle Untergang für jeden Unternehmer sen wird. Die einzelnen Berufe sind hierbei in verschiedenen Gefahren unterteilt. So tragen Ärzte oder Architekten mit hoher Sicherheit eine größere Verantwortung, als es z.B. Gärtner machen.


Denn wenn sich ein Architekt, bzw. Arzt verschätzt, bzw. etwas falsch betrachtet hat, dann sind die Folgen in der Regel sehr gravierend. So dass eine menge Ärger und Kosten auf die jeweilige Person zu kommen wird. Man sollte herbei immer beachten, dass man sämtlichen Ärger schlichten kann, bzw. darüber hinweg sehen kann.
Dies sieht bei allen finanziellen folgen, die auf einen zukommen würden ganz anders aus, denn diese kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so leicht ersetzten. Man sollte sich aus diesem Grund einmal einen Nachmittag frei nehmen und sich in aller Ruhe mit dem Thema Betriebshaftpflichtversicherung beschäftigen, bzw. sich gründlich darüber informieren, denn jeder Beruf ist anders, so dass für jeden andere Richtlinien gelten.

Gerade im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung sollte man nicht am falschen Ende sparen, so dass man auch über einen Fehler eines Drittens, finanziell hinweg sehen kann. So kann man völlig beruhigt auch mal einen Fehler machen, denn Fehler sind menschlich.

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