BHV ist die Abkürzung für die Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung werden Haftpflichtrisiken für industrielle Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler abgedeckt.
Man könnte auch sagen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung eine indirekte Haftpflichtversicherung ist.
In Deutschland werden die Kosten für die Prüfung und für den Rechtsschutz von dem Versicherer getragen, dies geschieht unabhängig von der Versicherungssumme die vereinbart wurde.
Der Versicherer bietet allerdings nur einen Versicherungsschutz Ansprüche die auf einen Ersatz des Schadens basieren.
Der Versicherer kommt nicht für Schäden auf, die auf vertraglichen Verpflichtungen beruhen.
Wenn ein Schaden entstanden ist, wird die Leistung regelmäßig an den geschädigten Anspruchsteller
Gezahlt und nicht an den Versicherungsnehmer.
Folgende Leistungen umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung:
- Der Versicherungsnehmer besitzt durch die Betriebshaftpflichtversicherung eine so genannte Freistellung, wenn Ditte begründet Ansprüche auf einen Schadenersatz fordern.
- Des Weiteren wird vom Versicherer geprüft, inwiefern oder überhaupt Ansprüche bestehen, und unbegründete Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt.
- Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind neben dem Unternehmer der den Betrieb oder die Niederlassung leitet auch die restlichen Betriebsmitarbeiter bei ihrer beruflichen Ausübung für den Arbeitgeber versichert.
Risiken die mitversichert werden
Unter den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers fallen nur Rechtsverhältnisse und Eigenschaften die bei Vertragsabschluss auch angegeben wurden.
Dies wird nach dem Grundsatz der Spezialität gehandhabt.
In der Betriebshaftpflichtversicherung hat dies eine besondere Bedeutung.
In den Policen befindlichen Betriebsbeschreibungen befinden sich meist eindeutigen Hinweisen, auf Risiken die bei einem Vertragsabschluss nicht erkannt wurden.
Wenn Risiken neu hinzukommen, sind diese zuerst einmal durch die Vorsorgeversicherung abgedeckt.
Allerdings müssen diese neuen Risiken abschließend mit einbezogen werden.
Die Versicherungssummer dafür sind meist geringer.
Somit bietet sich die Nachfrage für eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Makler oder Versicherer an.
Denn wenn sich ein Architekt, bzw. Arzt verschätzt, bzw. etwas falsch betrachtet hat, dann sind die Folgen in der Regel sehr gravierend. So dass eine menge Ärger und Kosten auf die jeweilige Person zu kommen wird. Man sollte herbei immer beachten, dass man sämtlichen Ärger schlichten kann, bzw. darüber hinweg sehen kann.
Dies sieht bei allen finanziellen folgen, die auf einen zukommen würden ganz anders aus, denn diese kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so leicht ersetzten. Man sollte sich aus diesem Grund einmal einen Nachmittag frei nehmen und sich in aller Ruhe mit dem Thema Betriebshaftpflichtversicherung beschäftigen, bzw. sich gründlich darüber informieren, denn jeder Beruf ist anders, so dass für jeden andere Richtlinien gelten.
Gerade im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung sollte man nicht am falschen Ende sparen, so dass man auch über einen Fehler eines Drittens, finanziell hinweg sehen kann. So kann man völlig beruhigt auch mal einen Fehler machen, denn Fehler sind menschlich.
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