Laut bürgerlichem Gesetzbuch hat jeder Mensch im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht für die Wiedergutmachung von Schäden auszukommen, die er anderen Personen oder Gegenständen zufügt. Da auf diese Weise leicht erhebliche Summen erreicht werden, ist der Abschluss einer Versicherung unumgänglich.
Die Haftpflichtversicherung leistet für den Versicherungsnehmer, wenn gerechtfertigte Forderungen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gegen ihn geltend gemacht werden. Ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen wehrt die Versicherung ab. Vor allem für Bauherrn ist eine ausreichende Absicherung in Form einer Bauherrnhaftpflichtversicherung zu empfehlen, da ein Bauvorhaben einige Gefahrenquellen birgt. So kann z.B. ein schwer zu handhabendes Baufahrzeug Schäden an fremden Pkw verursachen.
Darüber hinaus könnten sich Kinder an Baumaterial verletzen. Um dem Bauherren einen Versicherungsschutz in vollem Umfang gewähren zu können, werden im Vertrag zur Bauherrnhaftpflichtversicherung die maßgeblichen Konditionen der Versicherung und die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien festgehalten. Hierzu gehört in erster Linie die eindeutige Klassifizierung des Bauvorhabens. Es wird festgestellt, inwieweit es sich um ein privates oder gewerbliches Gebäude handelt.
Die Vertragslaufzeit, d.h. der Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz der Bauherrnhaftpflichtversicherung besteht, beträgt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Während dieser Dauer ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Prämie zu leisten. Die Versicherungssumme stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der gerechtfertigte Forderungen für Sach- oder Personenschäden beglichen werden. Sie sollte nicht weniger als 5 Millionen € betragen.
Neben der Bauherrnhaftpflichtversicherung sollte der Bauherr auch andere Versicherungen in Betracht ziehen. Vor allem wenn er der Alleinernährer der Familie ist, sollte zusätzlich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Im Todesfalle des Bauherrn sind auf diese Weise die Hinterbliebenen finanziell abgesichert.
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