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Die Kfz- Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung die entstehende Schadensersatzansprüche durch Folge z.B eines Verkehrsunfalls die Kosten eines dritten decken soll wen der Versicherungsnehmer der Halter des Fahrzeuges oder auch der Fahrer an einen Unfall das verschulden tragen. In Europa sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer aber auch der Beifahrer so wie das Auto mitversichert. Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sollte durch einen Unfall Ansprüche auf Schmerzensgeld von Seiten dritter gemacht werden so kommt die Versicherung auch dafür auf.


Das Gesetz sieht vor das ein Mindestschutz von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und eine Mill. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden gewährleistet sein muss. Sollte diese gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme bei einen Unfall nicht ausreichen haftet man selbst für den Betrag der darüber hinausgeht, aus diesen Grunde ist es zu empfehlen die Deckungssumme bei Abschluss eines Vertrages offen zu lassen. Die Versicherung behält sich das Recht zu Leistungseinschränkungen in bestimmten Fällen vor, sollte der Fahrer des Kfz keine gültige Fahrerlaubnis besitzten sowie eine Person die nicht berechtigt ist das Auto zu fahren oder das Fahrzeug erhebliche Mängel an der Verkehrssicherheit aufweist aber auch wen das Kfz vermietet wird und dies im Vertrag nicht festgehalten wurde. Zu zahlen ist die Versicherungssumme wie Vertraglich festgelegt wurde viertel-, halb- oder Jährlich.


Bei den ersten beiden Zahlungsarten wird jedoch ein Zuschlag auf die Prämie hinzugerechnet was jedoch bei der jährlichen Zahlung nicht der Fall ist.Das Gesetz sieht vor das ein Mindestschutz von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und eine Mill. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden gewährleistet sein muss. Sollte diese gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme bei einen Unfall nicht ausreichen haftet man selbst für den Betrag der darüber hinausgeht, aus diesen Grunde ist es zu empfehlen die Deckungssumme bei Abschluss eines Vertrages offen zu lassen.

Die Versicherung behält sich das Recht zu Leistungseinschränkungen in bestimmten Fällen vor, sollte der Fahrer des Kfz keine gültige Fahrerlaubnis besitzten sowie eine Person die nicht berechtigt ist das Auto zu fahren oder das Fahrzeug erhebliche Mängel an der Verkehrssicherheit aufweist aber auch wen das Kfz vermietet wird und dies im Vertrag nicht festgehalten wurde. Zu zahlen ist die Versicherungssumme wie Vertraglich festgelegt wurde viertel-, halb- oder Jährlich.


Bei den ersten beiden Zahlungsarten wird jedoch ein Zuschlag auf die Prämie hinzugerechnet was jedoch bei der jährlichen Zahlung nicht der Fall ist.Das Gesetz sieht vor das ein Mindestschutz von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und eine Mill. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden gewährleistet sein muss.
Sollte diese gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme bei einen Unfall nicht ausreichen haftet man selbst für den Betrag der darüber hinausgeht, aus diesen Grunde ist es zu empfehlen die Deckungssumme bei Abschluss eines Vertrages offen zu lassen.
Die Versicherung behält sich das Recht zu Leistungseinschränkungen in bestimmten Fällen vor, sollte der Fahrer des Kfz keine gültige Fahrerlaubnis besitzten sowie eine Person die nicht berechtigt ist das Auto zu fahren oder das Fahrzeug erhebliche Mängel an der Verkehrssicherheit aufweist aber auch wen das Kfz vermietet wird und dies im Vertrag nicht festgehalten wurde. Zu zahlen ist die Versicherungssumme wie Vertraglich festgelegt wurde viertel-, halb- oder Jährlich.
Bei den ersten beiden Zahlungsarten wird jedoch ein Zuschlag auf die Prämie hinzugerechnet was jedoch bei der jährlichen Zahlung nicht der Fall ist.

Entsteht eine Unfall unter Trunkenheit oder durch die Einnahme von Drogen so verlangt die Versicherung eine Beteiligung der Kosten des Versicherungsnehmers es kann jedoch auch der Fall sein das die Versicherung überhaupt nichts bezahlt da dies meist auf vorsätzliche Fahrlässigkeit zu schließen ist.
Besteht eine Fahrerflucht bei einen Unfall kann die Versicherung bis zu 5000 Euro Eigenbeteiligung der entstanden Kosten verlangen sollte die Flucht nicht beabsichtigt gewesen sein. Der Beitrag dieser Versicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Welcher Fahrzeugtyp ist das zu versichernde Kfz und in welchen Zulassungsgebiet wird es versichert.
Eine Rolle spielt dabei auch wie lange man schon ein Auto fährt und die bisherige Schadensfreiheit aber auch ob der Versicherungsnehmer männlich oder weiblich ist. Natürlich wird auch berücksichtigt ob das Auto vermietet, gewerblich oder privat genutzt wird.

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