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Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in Deutschland besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Das VAG regelt u.a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen.

In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen (z.B. axa .als Beispiel KFZ Versicherung, hamburg mannheimer, auch englische Versicherungen und weitere Versicherungsarten) zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand 02.2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Eine Versicherung ist auch eine Finanzdienstleistung.

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR, die in Deutschland nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der deutschen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in Deutschland Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland beaufsichtigt werden. Grundsätzlich gelten entsprechende Regelungen auch in Österreich und der Schweiz. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die Rückversicherung gelten Ausnahmen.

Wichtige Informationen zum Thema Brandschutz!

Rauchmelder retten Leben
Ein Piepsen kann zwischen Leben und Tod stehen - wenn es von einem Rauchmelder kommt. Experten schätzen, dass eine flächendeckende Einführung der Brand-Alarmsysteme etwa 50 Prozent aller bisherigen Feueropfer das Leben retten könnten. Rund 200.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland, davon 80 Prozent in Privathaushalten. Etwa 600 Menschen sterben dabei. Rauch ist oft gefährlicher als das Feuer selbst: Die meisten Brandopfer werden nachts von den geruchlosen Gasen Kohlenmonoxid und Kohlendioxid ohnmächtig, bereits nach wenigen Minuten kommt es zur tödlichen Rauchvergiftung. Für die Flucht bleibt kaum Zeit. "Deshalb sollte jeder Haushalt Rauchmelder anschaffen", rät Versicherungsexperte René Conrad von AXA. "Sie schlagen bei Rauchentwicklung sofort Alarm und können so Leben retten."


Nur in wenigen Bundesländern vorgeschrieben
Derzeit sind Rauchmelder nur in wenigen Bundesländern verpflichtend. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und dem Saarland müssen die Alarmsysteme bereits in Neubauten angebracht werden. Spätestens 2014 sind Brandmelder in den genannten Bundesländern auch in allen bestehenden Wohnungen und Häusern Pflicht. Eine lohnende Anschaffung: Qualitätsgeprüfte Rauchmelder gibt es schon ab fünf Euro, und die Investition kann bei der Versicherung Geld sparen: Die AXA Versicherung gewährt bis zu sieben Prozent Rabatt auf die Wohngebäudepolice, wenn Rauchmelder installiert sind. Damit die Alarmsysteme richtig arbeiten, sollte einiges beachtet werden: Brandmelder sollten in Fluchtwegen wie Fluren und Treppen und vor Schlafräumen freistehend an der Decke angebracht sein. Nicht sinnvoll ist es, Rauchmelder in Räumen anzubringen, in denen häufig Fehlalarm ausgelöst werden kann - zum Beispiel in Bädern.


Mehr Informationen auf der Seite der axa.de und im Versicherungsvergleich bzw. Versicherungsvergleiche beim Versicherungsmakler oder den Versicherungsgesellschaften mit dem Vergleichsrechner.

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