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Das Leasing ist eine mietähnliche Finanzierungsalternative, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgeltes ein Investitionsgut für eine begrenzte Zeit zur Nutzung überlässt. Der Leasinggeber kann dabei der Hersteller dieses Gutes sein, dann spricht man von »direktem Leasing«; er kann aber auch ein Finanzinstitut sein, dann spricht man von »indirektem Leasing«.

Das Wort »Leasing« kommt vom Englischen »to lease«, was so viel wie »mieten« oder »pachten« bedeutet. Leasinggüter können Mobilien wie Kraftfahrzeuge, Maschinen und EDV-Anlagen, oder auch Immobilien, also Grundstücke und darauf befindliche Gebäude, sein. Der Leasingvertrag kann prinzipiell zeitlich befristet oder auch unbefristet sein. Im Gegensatz zur Miete müssen Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen bzw. Gewährleistungsanspruch vom Leasingnehmer getragen werden.
Im Gegenzug erhält er dafür den tatsächlichen Besitz sowie das Verwertungs- und Nutzungsrecht am Leasinggut. In vielen Fällen bekommt er auch das Kaufrecht am Leasinggut. Er hat also nach Ende des Leasingvertrages die Möglichkeit, entweder das Investitionsgut zurückzugeben oder es käuflich erwerben. Die Leasinggebühr ist jedoch kein Kaufpreis, sondern sie deckt die Abnutzung des Leasinggutes ab, die während der Nutzungsdauer entsteht.

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Der Leasinggeber, der umgangssprachlich auch vereinfachend als »Vermieter« bezeichnet wird, bleibt beim Leasinggeschäft in aller Regel wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Investitionsgutes. Dementsprechend muss die Bilanzierung und steuerliche Berücksichtigung des verleasten Objekts auch beim Leasinggeber erfolgen.

Die Vorteile des Leasings liegen für den Leasingnehmer vor allem im kontinuierlich niedrigen Liquiditätsabfluss. Statt eines hohen Einmalbetrags beim Kauf des Investitionsgutes, können die periodisch wiederkehrenden Leasingzahlungen wie bei einer normalen Finanzierung als sichere Grundlage für innerbetriebliche Planungen dienen.

Allerdings kann – je nach Wert des Objekts und in Abhängigkeit von Vertragslaufzeit und Bonität des Kunden – eine Leasingsonderzahlung optionaler oder verpflichtender Bestandteil des Leasingvertrages sein. Beim Kraftfahrzeugleasing wird oftmals das gebrauchte Fahrzeug als Leasingsonderzahlung eingebracht.

Für Geschäftskunden ist Leasing hauptsächlich deshalb interessant, weil Leasingraten in Deutschland als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar sind, sofern der Leasingnehmer nicht automatisch die Eigentumsrechte am Objekt erwirbt. Privatleasing ist seltener, weil in der Regel die üblichen Finanzierungsformen wie Bankkredite oder Barkauf wirtschaftlich sinnvoller sind. Problematisch kann Leasing für Privatpersonen vor allem wegen der bei in Kfz-Leasingverträgen häufigen Restfälligkeitsklausel sein, wonach der Leasingnehmer bei selbstverschuldeten Unfällen den gesamten noch fälligen Betrag vorzeitig bezahlen muss und diesen nicht durch den Verkauf des verunfallten Fahrzeugs decken kann.

Nachteilig kann sich beim Leasing auswirken, dass der Leasingnehmer kein Eigentum am Objekt erwirbt und es daher bei dringendem Geldbedarf nicht veräußern kann.

Auch bei Nichtnutzung des Leasinggutes muss er die Raten weiterzahlen, da er an de Vertragslaufzeit gebunden ist. In vielen Fällen kann das Leasing also für Unternehmen eine wirtschaftliche Alternative zu anderen Finanzierungsformen sein.
Es gibt heute kaum noch Güter, für die nicht bereits spezialisierte Leasinggesellschaften existieren.

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