Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Phasen ihrer Ausbildung haben seit 2001 die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Neben dem BAföG ist ein solcher Kredit eine wichtige Möglichkeit zur Ausbildungsfinanzierung.
Vor allem bei nicht durch das BAföG geförderten Auszubildenden dienen Bildungskredite der Sicherung und auch der Beschleunigung der Ausbildung. Aber auch Schüler und Studenten, die bereits BAföG erhalten, können auf Grund von außergewöhnlichem Aufwand durch einen Bildungskredit zusätzlich gefördert werden.
Vergeben wird der Bildungskredit von der KfW-Bankengruppe unabhängig vom Einkommen und Vermögen vom Auszubildenden und dessen Eltern. Der Bund übernimmt eine Ausfallbürgschaft für die Geförderten, was die Konditionen des Kredites besonders günstig machen. Der Förderungshöchstbetrag liegt bei 7200 Euro;. Dieses Betrag wird jedoch nicht in einer Einmalzahlung sondern in mindestens drei, maximal 24 Monatsraten zu je 300 Euro ausgezahlt. Im Einzelfall ist eine Sofortauszahlung von bis zu sechs Monatsraten möglich, wenn der Auszubildende glaubhaft nachweisen kann, dass das Geld zur Finanzierung eines besonderen Aufwandes benötigt wird.

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Beantragt werden kann ein Bildungskredit von volljährigen Schülern, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzen oder ihn mit der zu fördernden Ausbildung erlangen werden. Studenten, die einen Bildungskredit in Anspruch nehmen wollen, müssen sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden, also schon eine Zwischenprüfung bestanden haben, einen Masterstudiengang oder ein Aufbaustudium betreiben.
Gefördert werden ausschließlich Ausbildungen an vom Ausbildungsförderungsgesetz anerkannten Ausbildungsstätten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungsberechtigt sind zudem nur Auszubildende bis zur Vollendung des 36. Lebensjahrs und Studenten bis zum Ende des 12. Studiensemesters.
Um einen Bildungskredit zu erhalten, muss der Auszubildende einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Sind die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, erteilt das Bundesverwaltungsamt den Bewilligungsbescheid und der Auszubildende kann einen Kreditvertrag mit der KfW-Bankengruppe abschließen. Ein Vertragsangebot liegt dem Bewilligungsbescheid bereits bei. Um den Anspruch nicht zu verlieren, muss der Auszubildende den Vertrag innerhalb eines Monats unterzeichnet an die KfW senden und ihn somit annehmen.
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Sobald der Vertrag zwischen Auszubildendem und der KfW-Bankengruppe abgeschlossen ist, beginnt die Auszahlung. Von nun an ist der Kredit zu verzinsen, jedoch werden die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet.
Der Zinssatz richtet sich nach der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einem Zuschlag von einem Prozent. Diese Rate wird für eine Laufzeit von sechs Monaten festgeschrieben und wird jeweils im April und Oktober neu berechnet. Zurückzuzahlen ist der Kredit nach einer Frist von vier Jahren, die mit der ersten Auszahlung beginnt. Nach Verstreichen dieser Tilgungsfrist sind monatliche Raten von 120 EuroS zu leisten.
Der Kreditnehmer hat zusätzlich die Möglichkeit, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Ein Bonus bei vorzeitiger Rückzahlung wird nicht gewährt, die Anfallenden Zinsen fallen jedoch insgesamt geringer aus. Sollte der Auszubildende in Zahlungsverzug geraten, wird die Forderung der KfW auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Die Eintreibung der fälligen Leistungen erfolgt dann durch das Amt auf dem Weg des öffentlichen Rechts.
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Monate |
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50.000 EUR |
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1.500 EUR |
50.000 EUR |
12-120 |
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59.999 EUR |
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